Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt?
Wenn der Todesfall zuhause eintritt, muss der Hausarzt oder Notarzt benachrichtigt werden, damit eine Todesbescheinigung ausgestellt wird. Tritt der Todesfall im Krankenhaus, Hospiz oder im Heim ein, veranlasst die Verwaltung die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Nun benachrichtigen Sie telefonisch das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens, das nicht an Wohn-, Sterbe- oder Bestattungsort gebunden ist, und vereinbaren einen Termin, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Benötigte Unterlagen
Zur Regelung der behördlichen Formalitäten legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original bereit:
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bei Ledigen:
- Geburtsurkunde
- gültiger Personalausweis
- bei Kindern die Abstammungsurkunde
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bei Verheirateten:
- Heiratsurkunde
- Familienstammbuch
- gültiger Personalausweis
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bei Geschiedenen:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- gültiger Personalausweis
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bei Verwitweten:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- gültiger Personalausweis
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nur für Auslandsdeutsche:
- Geburts- und Heiratskunden als Original und als beglaubigte Übersetzung.
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis
- eventuell ausländische Urkunde und beglaubigte Übersetzung zur Namensänderung
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Bei fehlenden Urkunden sind wir Ihnen gerne behilflich.
Weiterin benötigen wir:- die Rentennummern / Pensionsnummern
- die Krankenversicherungskarte
- wenn vorhanden, die Graburkunde bei einem bestehenden Grab
- wenn wir Ihnen bei Sterbegeldversicherungen behilflich sein können, die Versicherungspolice
- wenn vorhanden Bestattungsvorsorgevertrag